Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85640, Putzbrunn, Münchner Straße, ggü. Hs.-Nr. 2 mit 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 36 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr