Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Mölln, Ratzeburger Straße, FR B 207. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 60 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr