Geschwindigkeitsverstoß in Freiburg, Schützenalleetunnel, rechte Spur, stadteinwärts hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Freiburg

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Freiburg, Schützenalleetunnel, rechte Spur, stadteinwärts um 9 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Induktionsschleifenmessung mit Foto 69 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 …Mehr