Auf der B 110, Höhe Relzow, i. R. Anklam wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Traffiphot stat. Geschw. ergab 78 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Bußgeldstelle …Mehr