Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Bergstr., Höhe Böllstr., aus Ri. Kohlenstr., in Ri. Nöthnitzer Str. mit 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: LEIVTEC digital, Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 …Mehr