Bei einer Geschwindigkeit von 102 km/h wurde der erforderliche Abstand von 51,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dormagen, A 57, km 94,100, RF Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § …Mehr