Bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h wurde der erforderliche Abstand von 56 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Stapelfeld, A 1, km 11,150, in Rtg. Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,05 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr