Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wbn., Rheingaustr., Rtg. Biebrich die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 33 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 63 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 …Mehr