Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niedernhausen-Oberjosbach, Limburger Str. ggü. Nr. 57, Ri. Niederhausen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 46 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr