Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Traunreut, B 304, Abschnitt 920, km 0,600, Ri. Stein um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr