Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Großer Stern/Altonaer Str. Ri. West bei Rotlicht in 10557, Berlin eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10557, Berlin, Großer Stern/Altonaer Str. Ri. ,West missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht mit Frontfoto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Großer Stern / Altonaer Straße, Ri. West bei Rotlicht in 10557, Berlin eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße, Ri. West missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht, Frontfoto dokumentiert.Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Großer Stern / Altonaer Straße, Ri. West bei Rotlicht 10557 Berlin, eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße, Ri. West missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht, Frontfoto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV …Mehr

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat wegen Überquerung der Kreuzung Großer Stern / Altonaer Straße, in 13627 Berlin, Ri. West bei Rotlicht eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 13627 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße, Ri. West missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht, Frontfoto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende …Mehr