Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 105, Abf. Tempel, i.R. Ribnitz-Dammgarten um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffiphot stat. Geschw.. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr