Rotlichtverstoß wurde in Heusenstamm, Ringstraße Ecke Richard-Wimmer-Straße FR Nieder-Röder-Weg begangen. Beweismittel: Messung mit Rotlichtüberwachungsanlage TPH3 und Foto. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht …Mehr