Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 26 km/h in Hamburg, Horner Rampe 34, in Richtung Andreas-Meyer-Straße überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 76 km/h. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg eröffnete Bußgeldverfahren “Die Fachanwälte …Mehr