Zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde in Ingolstadt, Manchinger Straße überschritten, Bußgeldstelle Straubing

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 15.11.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ingolstadt, Manchinger Straße, vor BAB Brücke, Richtung auswärts um 14 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 64 km/h mit Messgerät ES3.0 – mobil – Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing …Mehr