Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im LDS, auf der B 179, Abs. 150, km 2,807, Richtung KW, außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 88 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende …Mehr