Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Rickling, B 205, Abschnitt 65, km 0,2 um 25 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Lasergerät 95 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr