Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Ringelai, K FRG 9, Abschnitt 180, km1.100, Ri. Perlesreut um 43 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 103 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § …Mehr