Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 83071, Stephanskirchen, Rohrdorfer Str. PP nach HsNr. 16 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 68 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr