Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 79331, Gemarkung Teningen, L 104, zw. Abzw. Riegel u. Kreisverkehr Rohrlache. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 87 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr