Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Leipzig, Ranstädter Steinweg, zw. Rosentalg./Leibnizstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 52 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Poliscan FM1, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Vordruck ” Anfrage ” …Mehr