Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Eisleben, Lutherstadt, Rothenschirmbach, B 180, Hö. Kreuzg. Bischofrode / Holzzelle, Ri. Querfurt wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 115 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr