Rotlichtverstoß wurde in Reutlingen, Konrad-Adenauer-Straße / Eberhardstraße, von Tübingen Ri. Eberhardstraße begangen. Beweismittel: Rotlichtüberwachungsanlage TraffiPhot-3, Frontfoto. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Reutlingen übersandte Zeugenfragebogen “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de …Mehr