Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Konstanz, auf dem Zähringerplatz, Fahrtrichtung stadteinwärts missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Rotlichtüberwachungsanlage Traffiphot III dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Bußgeldstelle Konstanz übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir …Mehr