Rotlichtverstoß wurde in Darmstadt, Rheinstraße, Ecke Am Kavalleriesand, Richtung Innenstadt begangen. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto. Verstoß gegen:  § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend …Mehr