Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Tübingen, Hechinger Str., B 27, Stuttgarter Straße, FR Hechingen missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Stationäres Rotlicht/Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Tübingen übersandte Vordruck Anhörung Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der …Mehr