Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rott am Inn, K RO 41, Abschnitt 140, km1.53, Ri. Lehen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 15 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 75 km/h. Verwarnung mit Verwarnungsgeld: 20,00 € …Mehr