Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Rübenkamp 220, i.R. stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 51 km/h durch Messung mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende …Mehr