Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, Rübenkamp 220, i.R. stadteinwärts um 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 53 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung “Die …Mehr
Geschwindigkeitsübertretung in Hamburg, Rübenkamp 220, i. R. stadteinwärts führte zu Bußgeldverfahren, Bußgeldstelle Hamburg
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Rübenkamp 220, i. R. stadteinwärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 61 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, …Mehr