Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dortmund, Ruhrwalstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 88 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasermessung mit PoliScan Speed, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle …Mehr