Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Glashütte, S 190, Garagenkomplex die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 24 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 74 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle …Mehr