Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aulendorf, Hauptstraße, Ortsdurchfahrt, verkehrsberuhigter Bereich, aus Richtung Saulgauer Straße mit 22 km/h, bei zulässigen 7 km/h gemessen. Festgestellt wurden 29 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät LEIVTEC XV3, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat …Mehr