Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in St. Johann, B 41, i.H. Ausfahrt SB-Rodenhof, Rtg. Saarbrücken mit 32 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Mit Lichtmessverfahren, Vitronic FM1 wurden 92 km/h festgestellt. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt …Mehr