Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Kantstraße Ecke Schellingstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 12 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 42 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat Bearbeitende …Mehr
In Stuttgart, Friedrichstraße, FR Schellingstraße erlaubte Geschwindigkeit überschritten, Bußgeldstelle Stuttgart
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Friedrichstraße, FR Schellingstraße mit 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffStar S350 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Zeugenfragebogen …Mehr
Missachtung der erlaubten Geschwindigkeit in Stuttgart, Friedrichstraße, FR Schellingstraße hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Stuttgart
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Friedrichstraße, FR Schellingstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit TraffiStar S 350 und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 51 km/h bei erlaubten 30 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung in Hamburg, Kantstraße, ggü. HNR. 72, i. R. Schellingstraße eröffnet, Bußgeldstelle Hamburg
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Kantstraße, ggü. HNR. 72, i. R. Schellingstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 56 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Lasergerät und Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr
Nach Geschwindigkeitsverstoß in Stuttgart, auf der Friedrichstraße, in Fahrtrichtung Schellingstraße wurden 25,00 € Verwarnungsgeld erhoben, Bußgeldstelle Stuttgart
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der Friedrichstraße, in Fahrtrichtung Schellingstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 41 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lasermessung mit TraffiStar S350 und Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr
15,00 € Bußgeld nach Missachtung der erlaubten Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, in Stuttgart auf der Friedrichstraße erhoben, Bußgeldstelle Stuttgart
Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart auf der Friedrichstraße FR Schellingstraße um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid über 15,00 € erlassen. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S350, Foto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart Die Fachanwälte für Verkehrsrecht …Mehr