Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Schieder-Schalenberg, L 614, Nessenberg, ggü. Haus Nr. 3, aus FR Blomberg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 76 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 26 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit SpeedoPhot digital Frontkamera. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr