Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Schieder-Schwalenberg, L 614, Nessenberg, ggü. Haus Nr. 3, aus FR Blomberg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 76 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit SpeedoPhot digital Frontkamera Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr