Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Nürnberg, Schnieglinger Straße 25, Ri. Kirschgartenstraße um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 51 km/h. Beweismittel: Messprotokoll der Geschwindigkeitsmessung und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende …Mehr
In Nürnberg, Holsteiner Straße 7, Ri. Schnieglinger Straße, Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, Holsteiner Straße 7, Ri. Schnieglinger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 54 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr