Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Stadt Remseck am Neckar, L 1140, FR Schwaigheim. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät 91 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr