Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Freiburg-Ebnet, Schwarzwaldstraße 346, O-W, stadteinwärts um 18 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden 58 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr