Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Ortkrug, L 72, Abs. 140, km 1,444, Ri. Schwerin. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed 89 km/h Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr