Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwering,  An der Crivitzer Chaussee, ARAL-Tankstelle die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 75 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, …Mehr