Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 5, Paulinenaue, OT Selbelang-Pessin, A 630, km 0,40, in Rtg. Pessin um 18 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan FM1 mit Frontfoto 48 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage …Mehr