Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Krauschwitz, B 115, i.H. Seniorenresidenz, FR Weißkeisel  um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurden 50,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 42 km/h. Beweismittel: Messung mit TRAFFIPHOT stat. Geschw.. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr