Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 3057, Entlastungsstraße FR Seulberg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 92 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES 3.0 und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 …Mehr