Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 74889, SNHH-Steinsfurt, B 39, Steinsfurter Str., Rtg. BAB. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 57 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr