Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Witten, Almstr., vor der Schule, Fahrtrichtung Sonnenschein die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit SpeedoPhot RADAR mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 51 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr