Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Volkach, St. 2260, Abschnitt 340, km 0,3, Ri. Obervolkach mit 31 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 dokumentierte mit Foto 101 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr