Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Ebergötzen, B 446, Höhe Abs. 110, St. 2963, Rtg. Ebergötzen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Messung mit Vitronic PoliScan Speed FM1 mit Foto ergab 57 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr