Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Krefeld, Tönisberger Str. zw. H.-Nr. 43u. St. Huberter Landstr.  um 16 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 48 km/h, Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr