Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ingolstadt, Frühlingsstraße 13, St. Vinzenz, Ri. Nürnberger Straße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 57 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit in Ingolstadt, Frühlingstraße 13, St. Vinzenz, Ri. Nürnberger Straße begangen, Bußgeldstelle Straubing
Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ingolstadt, Frühlingstraße 13, St. Vinzenz, Ri. Nürnberger Straße festgestellt. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 57 km/h Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr